„… Das relativ rasche Erscheinen der erheblich erweiterten 2. Auflage zeigt, dass
für die
Darstellung ein Bedürfnis bei Unternehmern und ihren Beratern besteht und dass das Werk diesem
Bedürfnis gerecht wird. In der Tat handelt es sich um die einzige vollständige und aktualisierte
Gesamtdarstellung des deutschen Wirtschaftsstrafrechts… Bekanntlich hat die längst etablierte
Tätigkeit spezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Wirtschaftsstrafsachen das
unternehmerische Risiko beträchtlich gesteigert. Dieses Risiko kalkulieren zu helfen ist heute
Pflicht jeden Beraters. Das vorliegende Werk ist hierzu ein vorzüglicher und unentbehrlicher
Ratgeber.“
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann, Freiburg /Br.,
in: NJW 1993, 46
„Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass dieses Kompendium des
Wirtschaftsstrafrechts dem in Vorwort gesetzten Anspruch uneingeschränkt gerecht wird, … Nach
den teilweise erheblichen Erweiterungen und Neubearbeitungen bleiben nur noch wenige
Ergänzungswünsche offen. Positiv hervorzuheben ist auch, dass die Bearbeiter stärker als in der
Erstauflage Position beziehen. …Insgesamt hat das Werk durch die Überarbeitung nichts von
seiner Stärke eingebüßt, sondern im Gegenteil an Prägnanz und Informationsgehalt deutlich
gewonnen. Es wird sich deshalb auch weiterhin für den Praktiker – sei es den Unternehmer selbst
oder seine Berater – als unverzichtbares Nachschlagewerk erweisen.“
Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Bayreuth, in: GA 1994, 83 88
„…in nicht mehr zu überbietender Weise gelungen, eine übersichtliche und leicht durchschaubare
Gliederung herzustellen, die es auch dem Nichtjuristen ermöglicht, rasch zu den Themen
vorzustoßen, die ihn gerade interessieren… Insgesamt lässt sich zusammenfassend zu dem Werk
„Wirtschaftsstrafrecht“ sagen, dass es längst einen unverzichtbaren Bestandteil für die
Handbibliothek aller darstellt, die sich mit Wirtschaftsstrafrecht befassen.“
Dr. H. Ebel, Prof. an der Fachhochschule für Polizei,
Villingen-Schwenningen, in: AW-Prax 1995,
75
„An dem Handbuch fasziniert nach wie vor die Leistung, dass die vielschichtige und
unübersichtliche, über zahllose Rechtsvorschriften verstreute Rechtsmaterie des Wirtschaftsstraf-
und –ordnungswidrigkeitenrechts durch die Aufbereitung aus der Sicht des Unternehmens eine
klare Struktur gewonnen hat. Das Werk darf uneingeschränkt empfohlen werden. Diese 2. Auflage
wird dazu beitragen, dass das Handbuch endgültig zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder
Bibliothek eines mit Wirtschaftsstrafrecht befassten Juristen und eines Wirtschaftsunternehmens
wird.“
MinRat Dr. Martin Schairer, in: Die Justiz 1994,
30 f
„Die Aufgabe, das Wirtschaftsstraf- und –ordnungswidrgkeitenrecht in einer systematischen
Gesamtdarstellung annähernd vollständig und dennoch übersichtlich darzustellen, gleicht der
Quadratur des Kreises: … Die Verfasser sind diesem Ziel dennoch zumindest sehr nahe
gekommen. …Gelungen ist nicht nur die Gesamtanlage des Werkes, sondern auch die Darstellung
der einzelnen Bereiche…. Der „Müller-Gugenberger“ ist … nicht nur für den Strafrechtspraktiker,
sondern gerade auch für den zivilrechtlichen Berater ein unentbehrliches Hilfsmittel bei der
täglichen Arbeit. …“
RA Dr. Detlev Geerds, Rostock, in: JR 1994, 525
f
„… Die von allen Rezensenten hervorgehobenen Vorzüge der Erstauflage können bestätigt
werden.
Insoweit ist die … Zweitbearbeitung eine konsequente Fortführung der brillanten Leistung aus dem
Jahre 1987! Möge – im Abstand von 4 – 5 Jahren wiederum eine aktualisierte Fassung aus der
Feder des kompetenten Autorenteams erscheinen!“
Dr. Rüdiger Molketin, Bochum, in: UPR 1993, 335
„Das Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen. Der oft missbrauchte Begriff „Standardwerk“
lässt
sich auf diese Veröffentlichung ohne Vorbehalt anwenden. Jeder Berater kann sich rasch,
übersichtlich und kompetent über den aktuellen Rechtsstand informieren und dem ratsuchenden
Mandanten umfassend Hilfestellung geben.“
StA Raimund Weyand, St. Ingbert , in: INF
1992, 456
„… Wer über Grenzen und Risiken wirtschaftlichen Tuns mehr erfahren will, vor allem
sein Handeln
überhaupt nicht erst in den Geruch einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat bringen möchte oder
wer mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität befasst ist, dem wird dieses Handbuch
sachdienlicher Ratgeber und ergiebiges Nachschlagewerk sein. … dieses außerordentlich
übersichtlich gegliederte und anspruchsvoll durchgearbeitete Werk …entbehrt keinen Komfort, den
man von einem seriösen Handbuch erwartet …
N.N. in WiR 1992, 479