Vorwort zur 5. Auflage
Nach Abbau des überzogenen Wirtschaftsstrafrechts der Kriegs- und Nachkriegszeit steht seit etwa 40 Jahren die „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität“ in ihren vielfältigen und immer wieder neuen Erscheinungsformen auf der Tagesordnung des deutschen Gesetzgebers. Dazu ist in zunehmend stärkerem Maße die Normsetzung der EU getreten, die durch den Vertrag von Lissabon auf eine neue Grundlage gestellt wurde. Auf Grund der fortschreitenden Globalisierung und der weltweiten Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität sind zusätzlich internationale Bekämpfungsmaßnahmen strafrechtlicher Art wirksam geworden. So hat das Wirtschaftsstrafrecht fortgesetzt an Aktualität, aber auch an Komplexität gewonnen.
Die weltweite Finanzkrise hat noch deutlicher gemacht, dass die Wirtschaft nur mit kontrollierten „Spielregeln“ und letztlich mit strafrechtlichem Instrumentarium dauerhaft ihren dienenden Zweck für die Menschen erfüllen kann. Zahlreiche spektakuläre Strafverfahren in Deutschland, aber auch andernorts, zeigen immer wieder, dass das Wirtschaftsstrafrecht als „ultima ratio“, als „äußerstes Mittel“ zur Durchsetzung der Rechtsordnung trotz aller Schwierigkeiten im Einzelfall unverzichtbar ist. Dabei liegt es nicht nur im gesamtgesellschaftlichen Interesse, sondern gerade auch im Interesse der „Wirtschaft“ selbst, dass massive Regelverletzungen „beim Wirtschaften“ mit den Mitteln des Strafrechts effektiv bekämpft werden. Verbreitet wird daher auch hier ein funktionierendes rechtsstaatliches Rechtssystem als ein Standortvorteil im internationalen Wettbewerb angesehen.
1. Nachdem Tiedemann 1976 das Fehlen einer umfassenden Darstellung des Wirtschaftsstrafrechts als einen „ebenso notorischen wie beklagenswerten“ Zustand bezeichnet hatte, haben wir unter dem Titel „Wirtschaftsstrafrecht“ mit der 1. Auflage 1987 (im Aschendorff- Verlag Münster) mit einer ersten „Gesamtdarstellung des deutschen Wirtschaftsstraf- und - ordnungswidrigkeitenrechts“ gleichsam Neuland betreten. Unser Konzept, nicht nur einzelne wirtschaftsstrafrechtliche Kernbereiche zusammenzustellen, sondern die vielschichtige und unübersichtliche, über zahllose Normenkomplexe verstreute Rechtsmaterie möglichst umfassend aus der Sicht eines Unternehmens in einem gebundenen Band aufzubereiten – von der Gründung über die diversen Formen des Betriebs bis zur Unternehmenskrise und -beendigung unter besonderer Berücksichtigung der Beratung – haben wir seither beibehalten und ausgebaut.
Die positive Resonanz, die sowohl der Erst-Auflage als auch den drei Folge-Auflagen (1992, 2000 und 2006) zuteil wurde, hat uns bewogen, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen, auch wenn es bzw. gerade weil es inzwischen eine recht breite Palette von gleichnamigen Werken gibt. Zwar erfordert jede Neuauflage in vielen Bereichen eine weitgehende Neu-Abfassung des Textes, zumal nicht nur die Stoffmenge, sondern auch die Erwartungen der Benutzer ständig angewachsen sind. Durch Straffungen in einzelnen Bereichen konnte der Zuwachs an Umfang auf nunmehr ca. 2900 Seiten begrenzt werden. So konnte die Darstellungsform in einem gebundenen Band ebenso durchgehalten werden wie die Strukturierung der riesigen Stoffmenge und die pragmatische Schwerpunktbildung (näher zum Konzept und zu den Alternativ-Angeboten § 1 Rn 10 ff, 40 ff). Auch die Gliederung, die in der 3. Auflage deutlich erweitert worden war, hat nur geringe Änderungen erfahren, insbesondere in den §§ 36–38 und §§ 66–69.
2. Die personelle Zusammensetzung des Autorenteams hat dagegen im Rahmen der 5. Auflage die bisher größten Änderungen erfahren.
Zum einen wurde die Vorbereitung der Neuauflage durch zwei unvorhergesehene Ereignisse überschattet: Der plötzliche Tod von Rechtsanwalt Georg Prasser, der erstmals in der Vorauflage das neu eingefügte Thema „Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen“ (§ 16) zusammen mit Prof. Dr. Wolfgang Winkelbauer gestaltet hatte, im Sommer 2007 hat eine schmerzlichen Lücke gerissen; sein Nachfolger in der Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Dr. Thorsten Alexander, war dankenswerterweise bereit, die Nachfolge in der Mitautorenschaft zu übernehmen. Zudem ist im Januar 2010 – als die Arbeiten für die Neuauflage bereits weit fortgeschritten waren – Oberstaatsanwalt Domenico De Falco, der die Neubearbeitung der praktisch wichtigen Darstellung der „Grenzüberschreitenden Bekämpfung“ (§ 9) übernommen hatte, in der Mitte seines Lebens durch eine heimtückische Krankheit hinweggerafft worden. Beiden Verstorbenen gilt unser ehrendes Gedenken. Zum Glück hat sich Frau Ministerialrätin Sandra Bischoff vom Justizministerium Baden-Württemberg überreden lassen, kurzfristig in die „Bresche zu springen“ und mit Unterstützung von Regierungsdirektor Alexander Schöpsdau eine aktuelle Darstellung dieser schwierigen Materie beizusteuern.
Zum anderen hat es darüber hinaus im Autorenkreis weitere Veränderungen gegeben, die im Ergebnis zu einer erheblichen Vergrößerung des Teams geführt haben. Vors. Richter am BGH Armin Nack, Mitautor der ersten Stunde, hat angesichts seiner beruflichen und außerberuflichen Inanspruchnahme um „Entpflichtung“ gebeten, die wir ihm – dem wir viel zu verdanken haben, besonders in der Frühphase unseres Gemeinschaftswerks – nicht versagen konnten. Wir sind ihm auch sehr dankbar, dass er seinen Senatskollegen, Richter am BGH Ulrich Hebenstreit, gewinnen konnte, den (auf die §§ 47, 48, 50 B-D, 59 A und 85 aufgeteilten) Bereich des Betrugs zu übernehmen. Für die anderen Teile seiner „Charge“ konnten – unter Verteilung auf mehrere Schultern – jüngere Kollegen gewonnen werden, die auf seiner Darstellung aufbauen konnten. Den bedeutsamen Bereich der Bank- und Börsengeschäfte (§§ 66–69) unter Einbeziehung der Finanzdienstleistungen (bisher § 70 E) hat Staatsanwalt Dr. Alexander Schumann übernommen und im Rahmen der Neubearbeitung auch neu gegliedert. Die Themenbereiche „Bargeldlose Zahlungen“ (§ 49) und „Maßnahmen gegen Schuldner“ (§ 63) hat Staatsanwalt Dr. (GL) Thomas Trück neu bearbeitet und teilweise erweitert, während die Bereiche „Preisgestaltung“ (§ 61) und „Progressive Kundenwerbung“ (§ 59 B) von Staatsanwalt Dr. Markus Haas übernommen wurden. Der „Organisierten Kriminalität“ (§ 8) hat sich Staatsanwalt (GL) Peter Holzwarth angenommen, während die (reduzierten) „Maklergeschäfte“ (§ 70) Ltd. Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Dittrich zusätzlich auf sich genommen hat.
Auch in den Aufgabenbereichen der bisherigen Mitautoren hat es mehrere Verschiebungen und belastungsmindernde Veränderungen gegeben: Oberstaatsanwalt Dr. Hans Richter hat einen Teil des Insolvenzstrafrechts (§§ 75 B/E, 80, 84, 88) von Oberstaatsanwalt a.D. und Rechtsanwalt Klaus Bieneck übernommen und andererseits die „Grenzüberschreitende Bekämpfung“ abgegeben. Staatsanwalt (GL) Dr. Michael Wahl hat Ltd. Oberstaatsanwalt aD Dr. Johannes Häcker die „Geldwäsche“ (§ 51) abgenommen, während die bei Oberstaatsanwalt Wolfgang Schmid noch verbliebenen Buchhaltungsdelikte (§§ 26 E, 40) an Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil übergegangen sind. Den extrem dynamischen Bereich der „Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer“, der „Illegalen Beschäftigung“ und der „Schwarzarbeit“ (§§ 36–38) hat Richter am LG Klaus Heitmann mit seiner Pensionierung in die Hände von Staatsanwalt (GL) Oliver Henzler und Oberstaatsanwalt Andreas Thul gelegt, die die Materie auf Grund der veränderten Gesetzeslage neu strukturiert und formuliert haben; die neu aufgenommene Darstellung der Lohnsteuerhinterziehung (§ 38 B) hat Lehrbeauftragter Manfred Büttner unterstützt. Nur die eher statischen Themen „Zeitliche Geltung“ (§ 6) und „Schutz der Urkunde“ (§ 39) hat Richter am LG aD Klaus Heitmann weiter betreut.
3. Entsprechend der in weiten Bereichen rasanten Rechtsentwicklung wurden alle Teile des Werks durchgehend aktualisiert und vielfach ganz oder teilweise neu geschrieben, nicht nur bei Bearbeiter-Wechseln, sondern mitunter auch im Falle der Bearbeiter- Kontinuität. Dies gilt nicht nur für das „Europäische Wirtschaftsstrafrecht“ (§ 5) und das Gesellschaftsstrafrecht (§ 23), sondern auch für die Kapitalbeschaffung (§§ 27, 28) sowie die – in anderen Darstellungen meist dem Allgemeinen Teil zugeordneten – „Strafrechtlichen Einstandspflichten“ (§ 30). Von besonderer Dynamik geprägt war auch die Untreue (§§ 31, 32 und § 67 A), ähnlich auch das Steuerrecht (§§ 43–46), das Außenwirtschaftsrecht (§ 62), das Umweltrecht (§ 54) und der Bereich Lebensmittel/Gesundheit (§ 72). Im 4. Teil – Unternehmenskrise und -beendigung – haben besonders das MoMiG, aber auch diverse andere gesetzgeberische Maßnahmen für Änderungsbedarf gesorgt. Schließlich ist auch der den Beratern gewidmete 5. Teil (§§ 90–96) bei unveränderter Gliederung durchgängig erneuert worden.
Unser Grundsatz, die Randnummern der Vorauflage möglichst beizubehalten und Ergänzungen mit Hilfsrandnummern zu versehen, ließ sich jedoch nur eingeschränkt durchführen; vielfach war allein eine neue Zählung sinnvoll. Die Neuauflage ist insgesamt auf dem Stand von Ende Mai 2010; im Rahmen der Korrektur konnten auch danach noch wichtige Neuerungen – wie etwa das im August 2010 bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Untreue – Berücksichtigung finden.
4. Wie schon bisher ist auch diese Neuauflage von den Autoren ohne Unterstützung durch Hilfskräfte neben einer durch Sparmaßnahmen verstärkten beruflichen Belastung „aus der Praxis für die Praxis“ erstellt worden. Die konstruktive und sachverständige Hilfestellung seitens des Lektorats im Verlag Dr. Otto Schmidt – in Person von Frau Renate Lorenz – verdient indes ausdrücklichen Dank und Anerkennung, zumal der vergrößerte Autorenkreis ihr auch einige Geduld abverlangt hat.
An die Benutzer dieses Buchs ergeht wiederum die herzliche Bitte, uns weiterhin durch Kritik, Anregungen und Hinweise auf Unzulänglichkeiten, die trotz all unserer Bemühungen nicht ausgeschlossen werden können, zu unterstützen, damit dieses praxisorientierte Buch entsprechend den Bedürfnissen der Benutzer weiter entwickelt werden kann. Dafür sagen wir schon im Voraus herzlichen Dank.
Stuttgart, im Oktober 2010
Die Herausgeber im Namen aller Mitautoren