Nach Abbau des überzogenen Wirtschaftsstrafrechts der Kriegs- und Nachkriegszeit steht
seit
etwa 40 Jahren die „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in ihren vielfältigen
und immer
wieder neuen Erscheinungsformen auf der Tagesordnung des deutschen Gesetzgebers. Dazu ist in
zunehmend stärkerem Maße die Normsetzung der EU getreten, die durch den Vertrag von
Lissabon auf eine neue Grundlage gestellt wurde. Auf Grund der fortschreitenden Globalisierung
und der weltweiten Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität sind zusätzlich
internationale Bekämpfungsmaßnahmen strafrechtlicher Art wirksam geworden. So hat das
Wirtschaftsstrafrecht fortgesetzt an Aktualität, aber auch an Komplexität gewonnen.
Die weltweite Finanzkrise hat noch deutlicher gemacht, dass die Wirtschaft nur mit
kontrollierten
„Spielregeln“ und letztlich mit strafrechtlichem Instrumentarium dauerhaft ihren dienenden Zweck für
die Menschen erfüllen kann. Zahlreiche spektakuläre Strafverfahren in Deutschland, aber auch
andernorts, zeigen immer wieder, dass das Wirtschaftsstrafrecht als „ultima ratio,
als „äußerstes
Mittel zur Durchsetzung der Rechtsordnung trotz aller Schwierigkeiten im Einzelfall unverzichtbar
ist. Dabei liegt es nicht nur im gesamtgesellschaftlichen Interesse, sondern gerade auch im
Interesse der „Wirtschaft selbst, dass massive Regelverletzungen „beim Wirtschaften mit
den
Mitteln des Strafrechts effektiv bekämpft werden. Verbreitet wird daher auch hier ein
funktionierendes rechtsstaatliches Rechtssystem als ein Standortvorteil im internationalen
Wettbewerb angesehen.
1. Nachdem Tiedemann 1976 das Fehlen einer umfassenden Darstellung des
Wirtschaftsstrafrechts als einen „ebenso notorischen wie beklagenswerten Zustand bezeichnet
hatte, haben wir unter dem Titel „Wirtschaftsstrafrecht mit der 1. Auflage 1987 (im Aschendorff-
Verlag Münster) mit einer ersten „Gesamtdarstellung des deutschen Wirtschaftsstraf- und -
ordnungswidrigkeitenrechts gleichsam Neuland betreten. Unser Konzept, nicht nur einzelne
wirtschaftsstrafrechtliche Kernbereiche zusammenzustellen, sondern die vielschichtige und
unübersichtliche, über zahllose Normenkomplexe verstreute Rechtsmaterie möglichst umfassend
aus der Sicht eines Unternehmens in einem gebundenen Band aufzubereiten von der Gründung
über die diversen Formen des Betriebs bis zur Unternehmenskrise und -beendigung unter
besonderer Berücksichtigung der Beratung haben wir seither beibehalten und ausgebaut.
Die positive Resonanz, die sowohl der Erst-Auflage als auch den drei Folge-Auflagen
(1992, 2000
und 2006) zuteil wurde, hat uns bewogen, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen, auch wenn es
bzw. gerade weil es inzwischen eine recht breite Palette von gleichnamigen Werken gibt. Zwar
erfordert jede Neuauflage in vielen Bereichen eine weitgehende Neu-Abfassung des Textes, zumal
nicht nur die Stoffmenge, sondern auch die Erwartungen der Benutzer ständig angewachsen sind.
Durch Straffungen in einzelnen Bereichen konnte der Zuwachs an Umfang auf nunmehr ca. 2900
Seiten begrenzt werden. So konnte die Darstellungsform in einem gebundenen Band ebenso
durchgehalten werden wie die Strukturierung der riesigen Stoffmenge und die pragmatische
Schwerpunktbildung (näher zum Konzept und zu den Alternativ-Angeboten § 1 Rn 10 ff, 40 ff). Auch
die Gliederung, die in der 3. Auflage deutlich erweitert worden war, hat nur geringe Änderungen
erfahren, insbesondere in den §§ 36–38 und §§ 66–69.
2. Die personelle Zusammensetzung des Autorenteams hat dagegen im Rahmen
der 5. Auflage
die bisher größten Änderungen erfahren.
Zum einen wurde die Vorbereitung der Neuauflage durch zwei unvorhergesehene Ereignisse
überschattet: Der plötzliche Tod von Rechtsanwalt Georg Prasser, der erstmals in der Vorauflage
das neu eingefügte Thema „Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen (§ 16) zusammen mit
Prof. Dr.
Wolfgang Winkelbauer gestaltet hatte, im Sommer 2007 hat eine schmerzlichen Lücke
gerissen;
sein Nachfolger in der Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Dr. Thorsten Alexander, war
dankenswerterweise bereit, die Nachfolge in der Mitautorenschaft zu übernehmen. Zudem ist im
Januar 2010 als die Arbeiten für die Neuauflage bereits weit fortgeschritten waren
Oberstaatsanwalt Domenico De Falco, der die Neubearbeitung der praktisch wichtigen Darstellung
der „Grenzüberschreitenden Bekämpfung (§ 9) übernommen hatte, in der Mitte
seines Lebens
durch eine heimtückische Krankheit hinweggerafft worden. Beiden Verstorbenen gilt unser
ehrendes Gedenken. Zum Glück hat sich Frau Ministerialrätin Sandra Bischoff
vom
Justizministerium Baden-Württemberg überreden lassen, kurzfristig in die „Bresche zu springen
und mit Unterstützung von Regierungsdirektor Alexander Schöpsdau eine aktuelle
Darstellung
dieser schwierigen Materie beizusteuern.
Zum anderen hat es darüber hinaus im Autorenkreis weitere Veränderungen gegeben, die
im
Ergebnis zu einer erheblichen Vergrößerung des Teams geführt haben. Vors. Richter am BGH
Armin Nack, Mitautor der ersten Stunde, hat angesichts seiner beruflichen und außerberuflichen
Inanspruchnahme um „Entpflichtung gebeten, die wir ihm dem wir viel zu verdanken haben,
besonders in der Frühphase unseres Gemeinschaftswerks nicht versagen konnten. Wir sind ihm
auch sehr dankbar, dass er seinen Senatskollegen, Richter am BGH Ulrich Hebenstreit, gewinnen
konnte, den (auf die §§ 47, 48, 50 B-D, 59 A und 85 aufgeteilten) Bereich des Betrugs zu
übernehmen. Für die anderen Teile seiner „Charge konnten unter Verteilung auf
mehrere
Schultern jüngere Kollegen gewonnen werden, die auf seiner Darstellung aufbauen konnten.
Den
bedeutsamen Bereich der Bank- und Börsengeschäfte (§§ 6669) unter Einbeziehung
der
Finanzdienstleistungen (bisher § 70 E) hat Staatsanwalt Dr. Alexander Schumann übernommen
und im Rahmen der Neubearbeitung auch neu gegliedert. Die Themenbereiche „Bargeldlose
Zahlungen (§ 49) und „Maßnahmen gegen Schuldner (§ 63) hat Staatsanwalt Dr.
(GL) Thomas
Trück neu bearbeitet und teilweise erweitert, während die Bereiche „Preisgestaltung
(§ 61) und
„Progressive Kundenwerbung (§ 59 B) von Staatsanwalt Dr. Markus Haas übernommen
wurden.
Der „Organisierten Kriminalität (§ 8) hat sich Staatsanwalt (GL) Peter Holzwarth
angenommen,
während die (reduzierten) „Maklergeschäfte (§ 70) Ltd. Oberstaatsanwalt Dr. Joachim
Dittrich
zusätzlich auf sich genommen hat.
Auch in den Aufgabenbereichen der bisherigen Mitautoren hat es mehrere Verschiebungen
und
belastungsmindernde Veränderungen gegeben: Oberstaatsanwalt Dr. Hans Richter hat einen
Teil
des Insolvenzstrafrechts (§§ 75 B/E, 80, 84, 88) von Oberstaatsanwalt a.D. und Rechtsanwalt
Klaus Bieneck übernommen und andererseits die „Grenzüberschreitende Bekämpfung
abgegeben.
Staatsanwalt (GL) Dr. Michael Wahl hat Ltd. Oberstaatsanwalt aD Dr. Johannes Häcker die
„Geldwäsche (§ 51) abgenommen, während die bei Oberstaatsanwalt Wolfgang Schmid
noch
verbliebenen Buchhaltungsdelikte (§§ 26 E, 40) an Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil übergegangen
sind. Den extrem dynamischen Bereich der „Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer, der „Illegalen
Beschäftigung und der „Schwarzarbeit (§§ 3638) hat Richter am LG Klaus
Heitmann mit seiner
Pensionierung in die Hände von Staatsanwalt (GL) Oliver Henzler und Oberstaatsanwalt Andreas
Thul gelegt, die die Materie auf Grund der veränderten Gesetzeslage neu strukturiert und formuliert
haben; die neu aufgenommene Darstellung der Lohnsteuerhinterziehung (§ 38 B) hat
Lehrbeauftragter Manfred Büttner unterstützt. Nur die eher statischen Themen „Zeitliche
Geltung (§
6) und „Schutz der Urkunde (§ 39) hat Richter am LG aD Klaus Heitmann weiter betreut.
3. Entsprechend der in weiten Bereichen rasanten Rechtsentwicklung wurden
alle Teile des
Werks durchgehend aktualisiert und vielfach ganz oder teilweise neu geschrieben, nicht nur bei
Bearbeiter-Wechseln, sondern mitunter auch im Falle der Bearbeiter- Kontinuität. Dies gilt nicht
nur
für das „Europäische Wirtschaftsstrafrecht (§ 5) und das Gesellschaftsstrafrecht
(§ 23), sondern
auch für die Kapitalbeschaffung (§§ 27, 28) sowie die in anderen Darstellungen
meist dem
Allgemeinen Teil zugeordneten „Strafrechtlichen Einstandspflichten (§ 30). Von besonderer
Dynamik geprägt war auch die Untreue (§§ 31, 32 und § 67 A), ähnlich auch das
Steuerrecht (§§
4346), das Außenwirtschaftsrecht (§ 62), das Umweltrecht (§ 54) und der Bereich
Lebensmittel/Gesundheit (§ 72). Im 4. Teil Unternehmenskrise und -beendigung haben
besonders das MoMiG, aber auch diverse andere gesetzgeberische Maßnahmen für
Änderungsbedarf gesorgt. Schließlich ist auch der den Beratern gewidmete 5. Teil (§§
9096) bei
unveränderter Gliederung durchgängig erneuert worden.
Unser Grundsatz, die Randnummern der Vorauflage möglichst beizubehalten und Ergänzungen
mit
Hilfsrandnummern zu versehen, ließ sich jedoch nur eingeschränkt durchführen; vielfach war allein
eine neue Zählung sinnvoll. Die Neuauflage ist insgesamt auf dem Stand von Ende Mai 2010;
im
Rahmen der Korrektur konnten auch danach noch wichtige Neuerungen wie etwa das im August
2010 bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Untreue Berücksichtigung
finden.
4. Wie schon bisher ist auch diese Neuauflage von den Autoren ohne Unterstützung durch
Hilfskräfte neben einer durch Sparmaßnahmen verstärkten beruflichen Belastung „aus der Praxis
für die Praxis erstellt worden. Die konstruktive und sachverständige Hilfestellung
seitens des
Lektorats im Verlag Dr. Otto Schmidt in Person von Frau Renate Lorenz verdient
indes
ausdrücklichen Dank und Anerkennung, zumal der vergrößerte Autorenkreis ihr auch einige
Geduld
abverlangt hat.
An die Benutzer dieses Buchs ergeht wiederum die herzliche Bitte, uns weiterhin durch
Kritik,
Anregungen und Hinweise auf Unzulänglichkeiten, die trotz all unserer Bemühungen nicht
ausgeschlossen werden können, zu unterstützen, damit dieses praxisorientierte Buch
entsprechend den Bedürfnissen der Benutzer weiter entwickelt werden kann. Dafür sagen wir
schon im Voraus herzlichen Dank.
Stuttgart, im Oktober 2010
Die Herausgeber im Namen aller Mitautoren