Die Verbesserung der „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität“ in ihren vielfältigen
Erscheinungsformen steht seit mehr als 30 Jahren auf der Tagesordnung des Gesetzgebers. Seit
Erscheinen der drei Vorauflagen (1987, 1992 und 2000) hat das Wirtschaftsstrafrecht jeweils
fortgesetzt vielfältige Wandlungen erfahren, aber nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Im
Gegenteil, die Zahl der einschlägigen Rechtnormen, Entscheidungen und Publikationen hat ständig
zugenommen und spektakuläre Strafverfahren sorgen immer wieder für breite Aufmerksamkeit. Es
spricht auch nichts dafür, dass sich die Entwicklung in absehbarer Zeit spürbar ändern wird.
Der zeitliche Abstand zwischen der zweiten und der dritten Auflage war vielfach als
zu lang
bemängelt worden. Um dieser Kritik abzuhelfen, folgt nun nach knapp sechs Jahren eine
umfassend überarbeitete und aktualisierte Neuauflage. Das vorzeitige Ende der Legislaturperiode
hat es ermöglicht, die gesamte Normen-Produktion des 15. Bundestages zu berücksichtigen. So
bietet die Neuauflage eine aktuelle Darstellung mit dem Gesetzgebungsstand Oktober 2005.
Unser positiv beurteiltes Grundkonzept, nicht nur einzelne wirtschaftsstrafrechtliche
Kernbereiche
zusammenzustellen, sondern die vielschichtige und unübersichtliche, über zahllose
Normenkomplexe verstreute Rechtsmaterie des in Deutschland geltenden Wirtschaftsstraf- und
ordnungswidrigkeitenrechts möglichst umfassend aus der Sicht eines Unternehmens aufzubereiten
– von der Gründung über die diversen Formen des Betriebs bis zur Unternehmensbeendigung unter
besonderer Berücksichtigung der Beratung – haben wir beibehalten. Das Gleiche gilt für die
Darstellungsform in einem gebundenen Band, die Strukturierung der riesigen Stoffmenge und die
pragmatische Schwerpunktbildung (näher zum Konzept und zu den Alternativ-Angeboten § 1 Rn
10ff, 40ff).
Im Autorenteam haben sich diesmal stärkere Veränderungen als bei den beiden Vorauflagen
ergeben: Von den Mitautoren „der ersten Stunde“ sind aus persönlichen Gründen ausgeschieden
Regierungsdirektor am Finanzamt Stuttgart Dr. Erwin Küster, Vizepräsident des
LG Leipzig H. H.
Jürgen Niemeyer und Oberbürgermeister Dr. Werner Schmidt-Hieber; für ihr
Engagement für das
Gesamtwerk und ihre konstruktiven Impulse sei ihnen auch an dieser Stelle herzlich gedankt.
Erfreulicherweise konnten wir als neue Mitautoren gewinnen Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Dittrich,
Richter am Finanzgericht Dr. Manfred Muhler, Rechtsanwalt Georg Prasser und Rechtsanwalt
Prof.
Dr. Winkelbauer sowie Wirtschaftsreferent Thomas Wolf. Dadurch ist die praxisorientierte
Ausrichtung der Darstellung weiter gestärkt worden. Auch unter den bisherigen Mitautoren haben
sich einzelne Aufgabenverschiebungen ergeben.
Die (in der Vorauflage erweiterte) Paragrafen-Gliederung konnte mit nur geringfügigen
Änderungen
bestehen bleiben. Durch Zusammenfassung der bisherigen §§ 15 und 16 in einen neu gefassten §
15 („Besondere Verfahren“) wurde Raum geschaffen für den neuen § 16 „Verteidigung in
Wirtschaftsstrafsachen“, verfasst von zwei erfahrenen Rechtsanwälten. Zum anderen wurde ein
neuer § 89 „Unternehmensnachfolge“ eingeschoben, um einem zunehmend wichtigeren
rechtstatsächlichen Vorgang stärker Rechnung zu tragen.
Entsprechend der Rechtsentwicklung wurden alle Abschnitte des Werks durchgehend aktualisiert,
was zB beim „Schutz der Umwelt“ (§ 54) oder bei den „Auslandsgeschäften“ (§ 62) eine
fortgesetzte Sisyphusarbeit ist. In weiten Teilen handelt es sich um eine echte Neubearbeitung,
entweder bedingt durch den Wechsel des Bearbeiters – etwa bei der „Anlage des
Rechnungswesens“ (§ 26), der „Haushaltsuntreue“ (§ 32), der „Datenverarbeitung“ (§ 42) oder den
Steuerdelikten (§§ 43, 44, 46) – oder bedingt durch die Aktivität des (deutschen und europäischen)
Gesetzgebers – etwa im Bereich „Soziale Sicherung der Arbeitnehmer“, „Illegale Beschäftigung“
und „Schwarzarbeit“ (§§ 36, 37, 38), bei der Produkthaftung (§ 56), den
„Wettbewerbsbeschränkungen“ (§ 57) und „Börsengeschäften“ (§ 68) oder im „Lebensmittel- und
Gesundheitswesen“ (§ 72).
Der Einführungsteil ist – abgesehen vom neuen § 16 – im Hinblick auf die Ausrichtung
der
Darstellung nur behutsam erweitert worden; das „Europäische Wirtschaftsstrafrecht“ (§ 5) hatte
indes eine rasante Entwicklung aufzunehmen. Die Erscheinung der sog Europäischen
Auslandsgesellschaften (insbesondere § 23 C III) hat ebenso ihren Niederschlag gefunden wie die
neuen Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS – § 26 D). Der 4. Teil – Beendigung und
Sanierung des Unternehmens – ist ganz auf den durch die Insolvenzordnung geschaffenen
Rechtszustand umgestellt worden. Zum Zwecke der Umfangsbegrenzung sind auch einzelne
Unterabschnitte entfallen (etwa § 6 B – DDR- Altfälle, § 33 B – Dienstgeheimnisse; § 73 C, D –
Waffen und Sprengstoffe).
Wie schon bisher ist auch diese Neuauflage ohne Unterstützung durch irgendwelche Hilfskräfte
neben einer durch Sparmaßnahmen verstärkten beruflichen Belastung „aus der Praxis für die
Praxis“ erstellt worden. Deshalb freuen wir uns, wenn die Benutzer dieses Buchs uns weiterhin
durch Kritik, Anregungen und Hinweise auf Unzulänglichkeiten bei unseren Bemühungen um
weitere Verbesserung unterstützen.
Stuttgart, im Oktober 2005
Die Herausgeber im Namen aller Mitautoren