Vorwort zur 4. Auflage
Die Verbesserung der „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität“ in ihren vielfältigen Erscheinungsformen steht seit mehr als 30 Jahren auf der Tagesordnung des Gesetzgebers. Seit Erscheinen der drei Vorauflagen (1987, 1992 und 2000) hat das Wirtschaftsstrafrecht jeweils fortgesetzt vielfältige Wandlungen erfahren, aber nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Im Gegenteil, die Zahl der einschlägigen Rechtnormen, Entscheidungen und Publikationen hat ständig zugenommen und spektakuläre Strafverfahren sorgen immer wieder für breite Aufmerksamkeit. Es spricht auch nichts dafür, dass sich die Entwicklung in absehbarer Zeit spürbar ändern wird.
Der zeitliche Abstand zwischen der zweiten und der dritten Auflage war vielfach als zu lang bemängelt worden. Um dieser Kritik abzuhelfen, folgt nun nach knapp sechs Jahren eine umfassend überarbeitete und aktualisierte Neuauflage. Das vorzeitige Ende der Legislaturperiode hat es ermöglicht, die gesamte Normen-Produktion des 15. Bundestages zu berücksichtigen. So bietet die Neuauflage eine aktuelle Darstellung mit dem Gesetzgebungsstand Oktober 2005.
Unser positiv beurteiltes Grundkonzept, nicht nur einzelne wirtschaftsstrafrechtliche Kernbereiche zusammenzustellen, sondern die vielschichtige und unübersichtliche, über zahllose Normenkomplexe verstreute Rechtsmaterie des in Deutschland geltenden Wirtschaftsstraf- und ordnungswidrigkeitenrechts möglichst umfassend aus der Sicht eines Unternehmens aufzubereiten – von der Gründung über die diversen Formen des Betriebs bis zur Unternehmensbeendigung unter besonderer Berücksichtigung der Beratung – haben wir beibehalten. Das Gleiche gilt für die Darstellungsform in einem gebundenen Band, die Strukturierung der riesigen Stoffmenge und die pragmatische Schwerpunktbildung (näher zum Konzept und zu den Alternativ-Angeboten § 1 Rn 10ff, 40ff).
Im Autorenteam haben sich diesmal stärkere Veränderungen als bei den beiden Vorauflagen ergeben: Von den Mitautoren „der ersten Stunde“ sind aus persönlichen Gründen ausgeschieden Regierungsdirektor am Finanzamt Stuttgart Dr. Erwin Küster, Vizepräsident des LG Leipzig H. H. Jürgen Niemeyer und Oberbürgermeister Dr. Werner Schmidt-Hieber; für ihr Engagement für das Gesamtwerk und ihre konstruktiven Impulse sei ihnen auch an dieser Stelle herzlich gedankt. Erfreulicherweise konnten wir als neue Mitautoren gewinnen Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Dittrich, Richter am Finanzgericht Dr. Manfred Muhler, Rechtsanwalt Georg Prasser und Rechtsanwalt Prof. Dr. Winkelbauer sowie Wirtschaftsreferent Thomas Wolf. Dadurch ist die praxisorientierte Ausrichtung der Darstellung weiter gestärkt worden. Auch unter den bisherigen Mitautoren haben sich einzelne Aufgabenverschiebungen ergeben.
Die (in der Vorauflage erweiterte) Paragrafen-Gliederung konnte mit nur geringfügigen Änderungen bestehen bleiben. Durch Zusammenfassung der bisherigen §§ 15 und 16 in einen neu gefassten § 15 („Besondere Verfahren“) wurde Raum geschaffen für den neuen § 16 „Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen“, verfasst von zwei erfahrenen Rechtsanwälten. Zum anderen wurde ein neuer § 89 „Unternehmensnachfolge“ eingeschoben, um einem zunehmend wichtigeren rechtstatsächlichen Vorgang stärker Rechnung zu tragen.
Entsprechend der Rechtsentwicklung wurden alle Abschnitte des Werks durchgehend aktualisiert, was zB beim „Schutz der Umwelt“ (§ 54) oder bei den „Auslandsgeschäften“ (§ 62) eine fortgesetzte Sisyphusarbeit ist. In weiten Teilen handelt es sich um eine echte Neubearbeitung, entweder bedingt durch den Wechsel des Bearbeiters – etwa bei der „Anlage des Rechnungswesens“ (§ 26), der „Haushaltsuntreue“ (§ 32), der „Datenverarbeitung“ (§ 42) oder den Steuerdelikten (§§ 43, 44, 46) – oder bedingt durch die Aktivität des (deutschen und europäischen) Gesetzgebers – etwa im Bereich „Soziale Sicherung der Arbeitnehmer“, „Illegale Beschäftigung“ und „Schwarzarbeit“ (§§ 36, 37, 38), bei der Produkthaftung (§ 56), den „Wettbewerbsbeschränkungen“ (§ 57) und „Börsengeschäften“ (§ 68) oder im „Lebensmittel- und Gesundheitswesen“ (§ 72).
Der Einführungsteil ist – abgesehen vom neuen § 16 – im Hinblick auf die Ausrichtung der Darstellung nur behutsam erweitert worden; das „Europäische Wirtschaftsstrafrecht“ (§ 5) hatte indes eine rasante Entwicklung aufzunehmen. Die Erscheinung der sog Europäischen Auslandsgesellschaften (insbesondere § 23 C III) hat ebenso ihren Niederschlag gefunden wie die neuen Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS – § 26 D). Der 4. Teil – Beendigung und Sanierung des Unternehmens – ist ganz auf den durch die Insolvenzordnung geschaffenen Rechtszustand umgestellt worden. Zum Zwecke der Umfangsbegrenzung sind auch einzelne Unterabschnitte entfallen (etwa § 6 B – DDR- Altfälle, § 33 B – Dienstgeheimnisse; § 73 C, D – Waffen und Sprengstoffe).
Wie schon bisher ist auch diese Neuauflage ohne Unterstützung durch irgendwelche Hilfskräfte neben einer durch Sparmaßnahmen verstärkten beruflichen Belastung „aus der Praxis für die Praxis“ erstellt worden. Deshalb freuen wir uns, wenn die Benutzer dieses Buchs uns weiterhin durch Kritik, Anregungen und Hinweise auf Unzulänglichkeiten bei unseren Bemühungen um weitere Verbesserung unterstützen.

Stuttgart, im Oktober 2005
Die Herausgeber im Namen aller Mitautoren