StA Frank Rebmann, Stuttgart, Die Justiz 2003, 43: "Unverändert
geblieben ist hingegen die
bewährte unternehmensbezogene Darstellung des Wirtschaftsstrafrechts." "Insgesamt ist
es dem
auf 15 Bearbeiter angewachsenen Autorenkreis in vorzüglicher Weise gelungen, dem mit den
Fragen der Wirtschaftskriminalität befassten Praktiker ein grundlegendes und unverzichtbares
Werk, welches zuweilen zu Recht als die "grüne Bibel" des Wirtschaftsstrafrechtlers bezeichnet
wird, auf aktuellem Stand zu präsentieren."
Prof. Dr. Joachim Vogel, Tübingen (zugleich Richter am OLG Stuttgart),
NJW 2002, 2082: "... für
die Praxis ist und bleibt das Werk unentbehrlich."
Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Bayreuth, wistra 2002, 216: "Insgesamt
ist es den Herausgebern
gelungen, ein aktuelles und übersichtliches Handbuch des Wirtschaftsstraf- und -
ordnungswidrigkeitenrechts vorzulegen, das einen raschen und zuverlässigen Zugang auch zu oft
wenig bekannten speziellen und unübersichtlichen Materien ermöglicht. Obwohl schon die 2.
Auflage nur noch wenige Ergänzungswünsche offen gelassen hat, ist es den Herausgebern mit
dem erweiterten Bearbeiterteam gelungen, die damals noch vorhandenen Lücken weiter zu
schließen, ohne dass dadurch die Übersichtlichkeit des Werkes beeinträchtigt worden wäre
...
Dieses Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts kann daher insgesamt als gelungenes Kompendium
bezeichnet werden, das jedem mit dem Wirtschafts- und Umweltstrafrecht Befassten nur
empfohlen werden kann."
RA Dr. Dietrich Quedenfeld, Stuttgart, Strafverteidiger 2002, 226: "...
insgesamt ein Werk, das
die breitgefächerte und diffizile Materie umfassend darstellt ... und gerade auch für den
Spezialisten ein unentbehrliches Handwerkszeug geworden ist und bleiben wird. ... Das Handbuch
ist einfach das tägliche Rüstzeug für jeden, der mit Wirtschaftsstrafrecht (freiwillig
oder unfreiwillig)
befasst ist."
RA Dr. Tido Park, Dortmund, GA 2001, 510: "... eine beeindruckende
Gesamtdarstellung des
Wirtschaftsstraf- und ordnungswidrigkeitenrechts, das alle strafrechtlichen Aspekte
unternehmerischer Tätigkeit abdeckt. Eine anerkennenswerte Leistung stellt bereits die
komprimierte, zugleich aber umfassende Darstellung dieser komplexen Materie dar." "... ist
es den
Autoren in hervorragender Weise gelungen, jeweils einen instruktiven Überblick über alle wichtigen
Fragen dieses facettenreichen und komplexen Rechtsgebiets zu verschaffen. Bereits aus diesem
Grund sollte jeder mit der praktischen Bearbeitung von wirtschaftsstrafrechtlichen Fällen betraute
Jurist - sei es als Unternehmensjurist, Verteidiger, Richter oder Staatsanwalt - dieses Buch
griffbereit in seinem Bücherschrank haben. Demjenigen, der es noch nicht besitzt, kann die
Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden."
RA u. StB Dr. Ernst Henneberg, Hannover, AG 2001, 160: "... hochqualifiziertes
Autorenteam ..."
"... als Fundgrube für Rechtsquellen und Rechtsprechung bei der Bearbeitung des einzelnen
Falles unentbehrlich."
RA Tibet Neusel, Berlin, GmbHRdsch 2000, R 372: "Dieses Werk
kann Horizonte eröffnen. Es
bringt Gesichtspunkte zusammen, die sonst in unterschiedlichen Winkeln der Bibliotheken zu
finden sind ..." "Ein wertvolles und empfehlenswertes Buch." "... bietet eine enorme
Stofffülle und
bleibt gut lesbar."
RA Olaf Kreuzer, Aub, AWPrax 2000, 451: "... des führenden
Handbuchs des
Wirtschaftsstrafrechts ..." "Insgesamt kann das Buch allen nur wärmstens empfohlen werden."
- ob - FR 2000, H. 17: "... wertvolles Arbeitsmittel ..."
- ohne Namen - ZfZ 2000, 359
Jochen Jahn, FAZ 2000, Nr. 181 (7.8.2000): "Standardwerk"