Rezensionen
... Selbstverständlich werden die straf- wie bußgeldrechtlichen Folgen rechtswidrigen Verhaltens angesprochen, umfassend dokumentiert, problematisiert, systematisiert, jedenfalls verlässlich vorgestellt. Das durfte man erwarten. Was dieses Handbuch aber so heraushebt, ist die Einbettung der Behandlung der repressiven Folgen von Rechtsverstößen in die Gesamtdarstellung der jeweiligen Materie des Zivil-, Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Sozialversicherungs-, Verwaltungs- , Steuer-, Bank-, Finanz-, Daten-, Umwelt-, Lebensmittel-, sonstigen Wirtschafts- (z.B. zur Außenwirtschaft, zum Wettbewerb wie zum Schutz geistigen Eigentums) und Berufsrechts, sachgerecht ergänzt durch das Aufzeigen kriminalistischer, historische und wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen. Es findet sich nicht nur eine attraktive Darstellung zur Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Bischoff und Schöpsdau in § 9), sondern es werden wie selbstverständlich, aber eben alles andere als selbstverständlich, auch die europarechtlichen Grundlagen und sonstigen Auswirkungen an allen einschlägigen Stellen erläutert. Und so ganz nebenbei bieten die ersten knapp 500 Seiten auch noch einen lehrbuchartigen Überblick über das Straf- und Strafprozessrecht mit allein 60 Seiten aus der Sicht der Verteidigung.
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Darf man an einem vorzüglichen Werk, einem Buch, das nicht ohne Grund als „Grüne Bibel“ bekannt ist und dessen verdientermaßen höchste Wertschätzung für die Vorauflagen auch für die Neuauflage gerechtfertigt ist, auch Kritik üben? Ja, man darf, denn nichts ist so perfekt, dass nicht irgendein Detail doch noch verbesserungsfähig wäre. Pingeliges Herummäkeln würde aber der vorliegenden brillanten Leistung bestimmt nicht gerecht. Ich beschränke mich deshalb auf die Äußerung eines Wunsches: Criminal Compliance halte ich nicht für eine vorübergehende Modeerscheinung, auch wenn die derzeitige Konjunktur dieses Themas so überhitzt ist, dass die Rechtsanwälte Winkelhauer und Alexander nicht ohne Grund oftmals unnötigen Aktionismus konstatieren (§ 16, Rn. 16) und sich vor allem völlig zu Recht nicht mit dem schönen Schein, sondern nur mit tatsächlich korrekter Handhabung zufrieden gehen wollen (Rn. 20). Daher wäre (etwa in § 30) eine Kompaktdarstellung dieser laut Stichwortverzeichnis an 23 Stellen auftauchenden Problematik sachgerecht. 
Gleichwohl - dieser Wunsch trübt bestimmt nicht den Gesamteindruck. Bei einschlägigem Sachverhalt lohnt es sich immer, das Standardwerk zu Rate zu ziehen: Ein Monument, das Maßstäbe setzt!
Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, Dessau-Roßlau. In wistra 10/2011 S. 373/374

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmer und Manager haben zugenommen und sind stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. ... Vor diesem Hintergrund sollten sich Manager deutscher Unternehmen zwingend mit den für sie geltenden strafrechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen, um sich und das Unternehmen schützen zu können. Dazu liefert das Werk Wirtschaftsrecht - Handbuch des Wirtschaftsstraf- und ordnungswidrigkeitenrechts auf 2945 Seiten eine umfassende und für die Praxis wertvolle Grundlage. Das Buch (...) zeichnet sich durch eine an praktischen Themenfeldern orientierte Struktur aus und nimmt dabei sowohl typische Stabsfunktionen (z.B. Rechnungs- und Finanzwesen), als auch praxisrelevante Aspekte für Linienfunktionen (z.B. Schmiergeldzahlungen, Ausschreibungsabsprachen) in den Blick Das 26- köpfige Autorenteam, überwiegend bestehend aus langjährig erfahrenen Staatsanwälten und Richtern, beleuchtet nicht nur rein fachliche Fragestellungen, sondern vermittelt auch praktische Erfahrungen, indem Beispiele und Warnsignale erläutert werden. Dabei finden internationale Aspekte integriert Berücksichtigung. ... Insgesamt ist das Buch „Wirtschaftsstrafrecht“ für Manager, Leiter Compliance, Leiter Recht, entsprechende Berater sowie für Staatsanwälte, Richter und Behörden zu empfehlen.
Dr. Rüdiger Theiselmann, LL.M.oec., Frankfurt am Main. In: Corporate Finance Law, Nr. 2/2011, 1/11

... Das seit nunmehr fast 25 Jahren bewährte Konzept des Werkes wurde beibehalten: Weiterhin bietet es die umfassende - und bemerkenswert kompetente - Darstellung des Wirtschaftsstrafrechts in einem weit verstandenen Sinn ... Demgegenüber hat der Autorenkreis eine deutliche Erweiterung ... erfahren. Diese personellen Veränderungen haben ... zu einer tiefgreifenden Über- oder sogar Neubearbeitung weiter Teile des Handbuchs geführt, die dessen Wert für den mit Fragen des Wirtschaftsstrafrechts befassten Praktiker noch einmal steigern konnte.
Staatsanwalt Dr. Klaus Stohrer, Stuttgart. In Die Justiz 6/2011, S. 172

„Wirtschaftsstrafrecht auf neuestem Stand“
„Es ist das große Verdienst des Werkes, Strukturen in das Gesetzeschaos zu bringen. Dabei gehen die Autoren sehr systematisch vor.“ ...  „Obwohl das Werk hohen wissenschaftlichen Anforderungen genügt, gefällt es durch eine Sprache und eine Art der Darstellung, die nicht nur für Juristen verständlich ist. Es wendet sich an eine Vielzahl von Funktionen im Unternehmen. Aus den profunden Erkenntnissen werden nicht nur Geschäftsleitung und Personalwesen ihren Nutzen ziehen. Auch das Finanz- und Rechnungswesen, die Steuerabteilung, die Materialwirtschaft, Produktion und Vertrieb werden hier Antworten zu konkreten betrieblichen Fragestellungen finden. Wichtig ist das Buch vor allem für die externen und internen Rechtsberater eines Unternehmens. Dies gilt für solche, die auf dem Gebiet der Compliance tätig sind.
Rundum: Das Werk darf in keinem Unternehmen fehlen, das sich ernsthaft zum Ziel gesetzt hat, strafrechtliche Risiken vermeiden."
Rechtsanwalt Dr. Klaus Pottmeyer, Düsseldorf. In AW-Prax 4/2011, S. 123